Januar 15, 2026

Eltern entscheiden über Schulbesuch bei extremer Wetterlage

Für Montag, 12. Januar 2026 gelten Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes vor Eisglätte. Wo Regen auf gefrorenen Boden trifft, kann teilweise extreme Straßenglätte entstehen. Ob diese Wetterlage morgen früh in Rheinhessen eintritt, ist derzeit schwer vorherzusagen.

Daher gilt für morgen früh der generelle Hinweis aus der Übergreifenden Schulordnung (§33 (5)):
„Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist.“

Sollte der Schulweg also unzumutbar sein, sollen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihr Kind über WebUntis spätestens bis zum Unterrichtsbeginn 08.00 Uhr entschuldigen (z.B. „Eisglätte – Schulweg unzumutbar“). Unsere Schule ist aber morgen geöffnet, der Fachunterricht findet normal statt und die schriftlichen Abiturprüfungen werden nach aktuellem Stand ebenso wie geplant stattfinden.

(Das Bild ist KI-generiert.)