April 25, 2024

Wichtige Informationen zum Start des Schuljahres 2020/2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

endlich geht es wieder los. Wir freuen uns, dass wir wieder mit einem nahezu regulären Unterrichtsgeschehen am Montag starten können.

„Nahezu“ heißt aber eben auch, dass einige Regeln und Bedingungen notwendig sind, um den regulären Präsenzunterricht möglichst lange aufrechthalten zu können.

Wir ALLE müssen verantwortlich handeln, um das Risiko der Verbreitung der COVID19-Pandemie zu minimieren!

Zunächst möchte ich Sie hier auf das Schreiben an alle Eltern von unserer Bildungsministerin Frau Dr. Hubig zum Schuljahres-Start 2020/2021 verweisen.

Nun haben wir die wichtigsten Informationen zum Start an unserer Schule für Sie zusammengetragen:

Maskenpflicht

Auf dem Schulgelände, in den Fluren und gesamten Gebäude ist Maskenpflicht. Wann und wo die Masken im Unterricht abgenommen werden dürfen, werden wir in den ersten Stunden am Montag mit den Schülerinnen und Schülern besprechen.

Alle detaillierten Hinweise zum Hygieneplan des Landes finden Sie hier: 5. Hygieneplan RLP.

Zugang zum Gelände

Jeder Jahrgang hat seinen eigenen Bereich. Dies gilt für den Zugang zum Gelände (siehe unten), die Klassenräume, die Toiletten und auch die Pausenbereiche. Details werden in den ersten Stunden besprochen.

Die Schülerinnen und Schüler gehen bitte am Montag auf direktem Weg in Ihren Klassenraum, setzen sich auf einen der vorbereiteten Plätze:

  • Jahrgang 5 (ab Mittwoch): Schulgelände an der Ecke bei der Filiale Bäcker „Reuther“ betreten, erstes Treppenhaus im Neubau nutzen und in den ersten Stock gehen.
    • Jahrgang 6: Schulgelände an der Mensa (Landskronschule) betreten, Neubau direkt betreten und Klassenraum im Erdgeschoss Neubau aufsuchen.
    • Jahrgang 7: Schulgelände an der Ecke bei der Filiale Bäcker „Reuther“ betreten, erstes Treppenhaus im Neubau nutzen und in den ersten Stock gehen.
    • Jahrgang 8: Schulgelände am Fußball-Käfig betreten, kleines Treppenhaus im Altbau nutzen und in den zweiten Stock gehen.
    • Jahrgang 9 und 10: Schulgelände und Gebäude über den Haupteingang (zw. den Sporthallen) betreten und über das große Treppenhaus in den ersten Stock im Altbau gehen.
    • Jahrgang 11: Schulgelände am Fußball-Käfig betreten und über den Haupteingang direkt in die Räume im Erdgeschoss in den vorgesehenen Kursraum gehen. (Für Jg. 11 sind folgende Räume vorgesehen: 11.1, 11.2, 11.3, Werkraum1, Werkraum2)
    • Jahrgang 12: Schulgelände am Fußball-Käfig betreten und über den Haupteingang direkt in die Räume im Erdgeschoss in den vorgesehenen Kursraum gehen. (Für Jg. 12 sind folgende Räume vorgesehen: 12.1, 12.2, 12.3, BK1, BK2)
    • Jahrgang 13: Schulgelände an der Mensa (Landskronschule) betreten, Neubau direkt betreten und Kursraum im Erdgeschoss Neubau aufsuchen (Für Jg. 13 sind folgende Räume vorgesehen: MU1, MU2, 12.5 und 11.4).

Umgang mit Erkältungssymptomen

Sollte Ihr Kind Symptome aufweisen, die in Zusammenhang mit COVID19 stehen könnten, folgen Sie bitte den Anweisungen des „Schnupfen-Papiers“ des Ministeriums (Merkblatt zum Umgang mit Erkältungssymptomen).

Rückkehrer aus Risikogebieten

Sollten Sie sich im Vorfeld zum Schulstart in einem im Risikogebiet aufgehalten haben, darf das Schulgelände nur unter folgenden Bedingungen betreten werden:

  1. Abgeschlossene 14-tägige Quarantäne
    Nach der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz sind Personen, die auf dem Land-, Wasser- oder Luftweg in das Land Rheinland-Pfalz einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet im In- oder Ausland aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern, also sich in Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland eingereist sind. Unverzüglich nach Einreise sind Sie verpflichtet, die für Sie zuständige Behörde zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Verpflichtungen zur Quarantäne hinzuweisen. Quelle: URL: https://corona.rlp.de/de/themen/quarantaeneregeln/ (13.08.2020)
  2. Nachweis einer aktuellen Negativ-Testung
    Die Teststation in Mainz befindet sich auf dem Gelände „Haus der Kulturen“, Wormser Straße 201, 55130 Mainz. Die Testmöglichkeit richtet sich ausschließlich an Urlauber aus dem Ausland, insbesondere an Rückkehrer aus Risikogebieten. Ein Test ist nur nach vorangegangener Terminvereinbarung mit dem Gesundheitsamt möglich, Spontanbesuche ohne Anmeldung sind nicht möglich.

Ich wünsche Ihnen, Ihren Kindern und uns einen gelingenden Start und hoffe, dass die Freude am gemeinsamen Lernen möglichst lange erhalten bleibt und wir das gemeinsame Lernen in unserer IGS An den Rheinauen dauerhaft aufrechterhalten können.

Beste Grüße

Siegfried Käufer

(Schulleitung)