April 19, 2024

F.A.Q. zur iPad-Nutzung / iPad-Bestellprozess

Auf dieser Seite sammeln wir alle Fragen, die im Rahmen der Tabletnutzung an unserer Schule und des neuen Bestellprozesses ab dem Schuljahr 2023/2024 aufgekommen sind. Falls Sie Ihre Frage hier nicht finden, so teilen Sie uns diese gerne per E-Mail mit. Wir bedanken uns vorab recht herzlich für Ihre Mitarbeit!

Kontaktieren Sie uns bitte unter folgender E-Mail Adresse:

knoer@igs-oppenheim.de – [Betreff: FAQ – Tablets]

  • Mein Kind ist an die IGS An den Rheinauen gewechselt und benötigt nun ein Tablet für den Unterricht. Ist die im Schulshop der ACS Group wählbare Mindestkonfiguration des Speicherplatzes von 64 GB auf dem Gerät für die gesamte Schullaufbahn ausreichend? Besteht die Möglichkeit, dass die gekauften / finanzierten iPads im Laufe der Jahre nicht mehr dem Standard entsprechen und ausgetauscht werden müssen?

Die Mindestkonfiguration von 64 GB sollte die gesamte Schullaufbahn über ausreichen (Klasse 5 – 13), sofern private Fotos und Videos regelmäßig gelöscht werden. Die im Laufe der Schulzeit benötigten Apps und Notizen werden den Speicherplatz kaum belasten. Die private Installation von speicherintensiven Apps müssen Sie beim Kauf natürlich abwägen.

Im Laufe der Schulzeit wird es keine Verpflichtung zur Erneuerung oder zum Austausch eines Geräts geben, sodass Ihre Kinder das iPad über die gesamte Schullaufbahn nutzen können.

  • Ich möchte ein iPad über den Kooperationspartner ACS der Schule finanzieren/kaufen. Welche Leistungen deckt die optionale Versicherung ab? Sind auch Defekte am Ladekabel versichert?

Mit dem günstigen Geräteschutz dehnen Sie ganz einfach und direkt beim Kauf Ihre 2-jährige Gewährleistung für Ihr neues Gerät auf volle 3 bzw. 5 Jahre Schutz aus. Zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung schützt Sie der Geräteschutz vom 1. Tag an gegen Reparaturkosten.

Sie erhalten volle Reparaturkosten-Übernahme bei Defekten, z. B. bei Fall-/Sturzschäden, unsachgemäßer Handhabung oder Wasser-/Feuchtigkeitsschäden. Ersatzgerät gleicher Art und Güte bei Totalschaden. Bis zu 300 Euro Ersatzleistung, z. B. bei Raub/Einbruchdiebstahl oder Folgeschäden durch Gerätedefekt. Bei Falle von Hardwareschäden werden 400 Euro erstattet.

Die Versicherungsbedingungen finden Sie unter folgendem Link (auch im Rahmen des Bestellprozesses einsehbar).

Defekte an Ladekabeln sind auf Nachfrage bei ACS ebenfalls abgedeckt.

Pro Schadensfall wird eine Servicepauschale von 25 € fällig. Wenn es sich nur um das Ladekabel handelt, dann lohnt es sich tatsächlich nicht. Das Ladekabel kann zusammen mit einem iPad-Schaden getauscht werden.

  • Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz bzgl. eines Totalschadens eines Geräts? Zahlt die Versicherung grundsätzlich jeden Schadensfall bis zum Ende der Vertragslaufzeit?

Da iPads im Schadensfalls immer grundsätzlich ausgetauscht werden, zählt jeder Schaden als Totalschaden. Der erste Schaden wrd daher als Reparatur gewertet, die Versicherung läuft also auf dem Ersatzgerät weiter. Beim zweiten Schaden endet dann der Versicherungsschutz.

  • Ich möchte ein iPad über den Kooperationspartner ACS der Schule finanzieren/kaufen. Im Shop kann ich zwischen dem iPad der 9. Generation und der 10. Generation wählen. Welche Unterschiede gibt es zwischen den Geräten und ist das Gerät der 9. Generation ausreichend für den Einsatz auch in kommenden Jahren?

Das iPad der 9. Generation ist vollkommen ausreichend für den Einsatz bis zum Ende der Schulzeit an der IGS An den Rheinauen. Das iPad der 10. Generation ist leistungsstärker und damit entsprechend teurer. Einen guten Vergleich beider Geräte finden Sie auf der Seite von Macwelt.de, um Ihre Kaufentscheidung zu unterstützen.

  • Haben Sie Erfahrungen, wie lange es Updates für die jeweiligen Tabletts gibt bzw. dürfen die Kinder das iPad so lange nutzen, bis keine mehr möglich sind? Oder gibt es von Seiten der Schule die Pflicht, beispielsweise nach der 9. Klasse, dass sich alle Kinder ein neues Gerät zulegen müssen, um auf dem gleichen technischen Stand zu sein?

Sobald ein Gerät für die Schule angeschafft wurde (Beachtung der Mindestkonfiguration), wird es zukünftig keine Verplichtung geben ein neues Gerät anzuschaffen. Ein defintive Prognose bzgl. der Unterstützung von Updates des iOS-Betriebssystems (iPadOS) können wir als Schule nicht geben. Apple lässt sich da nicht in die Karten schauen. Bei rückblickender Betrachtung der iOS-Unterstützung älterer iPad-Modelle, kann von einem Support des Betriebssystems von 6 – 8 Jahren ausgegangen werden. Auch wenn keine Updates mehr möglich sind, dürfen die Geräte weiter in der Schule eingesetzt werden.

Wie kann ich die Apps Word, Excel und PowerPoint auf dem iPad im Rahmen der Microsoft-365 Lizenz nutzen?

Auf dem iPad können die Apps installiert und nachdem Login mit dem Schul-Account ohne Einschränkungen genutzt werden. Auch die Installation und Nutzung der Apps auf einem Desktop-PC ist möglich. Loggen Sie sich dafür bei office.com ein und gehen Sie auf Apps. Dort finden Sie einen Reiter „Apps installieren“. Nachdem die „OfficeSetup.exe“ heruntergeladen haben, installieren sich das Mircosoft-Office-Paket. Durch den Login mit dem Schul-Account lassen sich nun alle Apps auch offline auf dem Gerät nutzen. Eine detaillierte Anleitung finden sie hier.

  • Ich verlasse die Schule und würde gerne mein Tablet behalten. Ist es möglich das von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen bereitgestellte iPad zu kaufen?

Alle iPads, die vor dem Schuljahr 2023/2024 durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zur Verfügung gestellt wurden, können nicht von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen abgekauft werden und in privaten Besitz übergehen. Diese Geräte gehen nach Verlassen der Schule zurück an die Kreisverwaltung und alle Inhalte & Einstellungen werden vom Gerät gelöscht. Anschließend werden die Geräte neuen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt.

Ab dem Schuljahr 2023/2024 wurde das iPad-Projekt des Landkreises Mainz-Bingen auf ein elternfinanziertes Modell umgestellt. Nun ist es möglich, dass privat gekaufte iPads in den Schulbetrieb eingebunden werden (das für den Schulbetrieb benötigte Zertifikat muss dann nachträglich auf das Gerät durch die Kreisverwaltung installiert werden). Wir empfehlen die Finanzierzung eines iPads über den externen Dienstleister ACS-Group. Dort können Eltern im schuleigenen Shop igsadr.tabletklasse.de das iPad individuuell mit Ihrem Kind konfigurieren und kostengünstig finanzieren (0%-Finanzierung). Ferner kann optional eine günstige Geräteversicherung und weiteres Zubehör (z.B. Tastatur) gekauft werden. Bei Bestellung über den schuleignen Shop wird das benötigte Zertifikat, um das Gerät im Schulbetrieb nutzen zu können, vor Auslieferung auf das Tablet installiert. Nach Verlassen der Schule wird das Zertifikat zur Nutzung des iPads im Schulbetrieb vom Gerät entfernt.

  • Es gibt Probleme mit der Software (SchulApps, WLAN, …). An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte per E-Mail an den IT-Support der Kreisverwaltung support@schulit.org. Schildern Sie das Problem so genau wie möglich und geben Sie, wenn möglich, die Serienummer des iPads an. Über den Namen ihres Kinders, die Klasse und die Schule, kann ebenfalls eine Zuordnung des Geräts erfolgen. Ihr Anliegen wird zunächst in unserem Ticket-System registriert und Sie erhalten zeitnah eine Antwort zur weiteren Vorgehensweise.

  • Die Hardware des iPads ist beschädigt (Sprung im Display, Kabel defekt, Wasserschaden, etc.). An wen muss ich mich wenden?

a) Falls Sie das iPad über die weiterhin über die Kreisverwaltung beziehen (auch im Rahmen der Lehrmittelfreiheit), so verwenden Sie bitte folgenden Online-Formular der Kreisverwaltung. Ihr Anliegen wird zunächst im Ticket-System der Kreisverwaltung registriert und Sie erhalten zeitnah eine Antwort zur weiteren Vorgehensweise.

b) Sie das iPad über den externen Anbieter ACS finanziert / gekauft und eine Versicherung abgeschlossen. Bitte wenden Sie sich dann, wie in den Versicherungsbedingungen beschrieben (liegen den Papier bei der Zustellung des iPads bei) an die ACS Group.

„Bitte wenden Sie sich direkt an uns, Ihren Fachhändler. Halten Sie bitte in jedem Fall Ihre Garantie-Bestätigung mit Kassenbon und Originalrechnung bereit. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Ziffer 3 der Premium Garantie-Bedingungen.“

Alpha Computer Sales GmbH, Otto-Hahn-Str. 38a, 85521 Ottobrunn/Riemerling Telefon: Mo. – Fr. von 09.00 bis 18.00 Uhr unter 089/18931300 oder E-Mail: shop@acsgroup.de

  • Die Schülerinenn und Schüler können jederzeit mit den iPads über den Safari-Browser im Interet surfen. Gibt es Sicherheitsmaßnamen, auch außerhalb des WLANs der Schule, um die Schülerinnen und Schüler vor „Gefahrenquellen“ zu schützen?

Alle iPads (von der Kreisverwaltung zur Verfügung gestellt, über tabletklasse.de finanziert, oder privat gekauft), die im Rahmen des Schulbetriebs genutzt werden dürfen, müssen mit dem Zertifikat der Kreisverwaltung Mainz-Bingen ausgestattet sein, welches die sichere Nutzung des Geräts im Rahmen des Schulbetriebs gewährleistet. Mit diesem Zertifikat kann das iPad auch ohne Apple-ID genutzt werden und ist ausreichend für den Einsatz in der Schule konfiguriert.

Das Zertifikat beinhaltet auch einen Jugendschutzfilter, der beim Ansteuern jeder Website durch Safari aktiviert ist. Jede Website stellt zudem ein Zertifikat zur Verfügung, i. d. R. von einer öffentlichen Zertifizierungsstelle. Dieses Zertifikat wird abgeglichen. Der Jugendschutzfilter wird alle 24 Stunden aktualisiert und auf alle Geräte installiert. Sprich, der Schutz ist unabhängig vom WLAN, indem das Gerät genutzt wird.

Bei Nutzung des MNS+-Systems (PC-Räume, Gateway des Schul-WLANs) ist ein zusätzlicher Internet- und AppFilter aktiviert, welcher ebenfalls täglich aktualisiert wird. So sind beispielsweise auf den iPads die URLs bzw. Apps von Facebook, TikTok oder Instagram aus dem Schul-WLAN nicht nutzbar.

  • Wie sieht es mit der Nutzung von privat gekauften Apps im Unterrichts aus? Können die Schülerinnen und Schüler beispielsweise während des Unterrichts ihre privaten SpieleApps nutzen?

Wird das Gerät ohne Apple-ID von den Schülerinnen und Schülern verwendet, so können die Schülerinnen und Schülern nur die von der Schule zur Verfügung gestellten Apps nutzen. Sobald eine private Apple-ID durch die Eltern mit dem Gerät verknüpft wird, ist das Kaufen / Installeiren von privaten Apps erst möglich. Hier sind die Eltern für das Nutzungsverhalten dieser Apps im privaten Raum verantwortlich. Wir empfehlen die Familienfreigabe, die es ermöglicht, dass Eltern nochmal zusätzliche Einstellungen, wie Nutzungsdauer privater Apps, etc., einstellen können. Im Rahmen des Schulbetriebs werden bestimmte Kategorien privat gekaufter Apps (zum Beispiel Spiele) in der Zeit von 8.00 – 13.00 Uhr im Schul-WLAN auf den Tablets ausgeblendet. Privat gekaufte Apps für den Schulbetrieb können in Einzelfällen freigeschaltet werden (z.B. NotizenApp).

  • Wie kann ich verhindern, dass mein Kind „kostenlose Spiele-Apps“ auf das iPad installiert?

Der Download aller privat-installierten Apps (auch kostenlose Spiele) ist erst durch die Registrierung einer Apple-ID und der Anmeldung im App-Store möglich. Bei jedem „Kauf“ (Download) wird die Eingabe des Passworts zur Apple-ID abgefragt.

Wenn Sie dieses Passwort ihrem Kind nicht zugänglich machen, so kann es keine Apps runterladen. So haben Sie die Kontrolle, ganz ohne Filter oder Beschränkungen mittels Familienfreigabe. Diese eignet sich besser, um die Nutzungszeiten jeder App zu bestimmen.

  • Mein Kind nutzt ein Leih-iPad der Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Ist es möglich, dass dieses iPad durch ein elternfinanziertes Gerät ersetzt wird?

Ja, das ist möglich. Sobald Sie ein adäquates Gerät haben (privat gekauft, finanziert mit ACS), so können Sie das Gerät der Kreisverwaltung kündigen, indem Sie das iPad inkl. Ladekabel, Hülle und Stift im Sekretariat abgeben (achten Sie darauf ein Backup aller relevanten Daten vor Abgabe zu tätigen). Im Sekretariat erhalten Sie dann eine Empfangsbestätigung. Fehlender oder defekter Lieferumfang muss ggf. ersetzt werden.

Weitere F.A.Q. zur Tablet-Nutzung finden Sie auch auf folgenden Seite der Kreisverwaltung Mainz-Bingen: Link

to be continued

(Letzte Aktualisierung am: 6.12.2023)